Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch – wenn du diesen Beitrag liest, kann man dir bereits gratulieren. Nur wenige Start-ups kommen dazu, ihre Idee tatsächlich umzusetzen. Erste Gedanken sind schnell entwickelt und große Pläne geschmiedet. An der „execution“ scheitert es dann meistens dennoch. Wenn du dir also Gedanken über eine anstehende Finanzierungsrunde machen musst, ist bereits ein langer und beschwerlicher Weg zurückgelegt.
Viele Gründer kommen lange ohne jegliche Rechtsberatung aus. Der erste (und meist einzige) Kontakt mit Juristen beschränkt sich nicht selten auf den Notartermin im Rahmen der Unternehmensgründung. Diese erfolgt dann oft „nach Mustersatzung“ um weitere Kosten zu sparen. Von der Mustersatzung ist zwar in den meisten Fällen abzuraten, insbesondere wenn mehrere Gesellschafter im Spiel sind, jedoch gestaltet sich so zumindest der Kostenaufwand überschaubar, was gerade zu Beginn einer Gründung ausschlaggebend sein kann.
Selten ist aber juristischer Rat so notwendig wie während anstehender Finanzierungsrunden. Dennoch wird er auch in dieser Phase zu selten in Anspruch genommen. Die Praxis zeigt immer wieder, dass von den Investoren entworfene Verträge (Satzungen, Shareholder Agreement und Geschäftsordnung für die Geschäftsführung) den Gründern mit dem Hinweis vorgelegt werden, alles sei Marktstandard. In der Euphorie über den neuen Investor sind die Dokumente schnell unterschrieben. Leider ist es deshalb auch fast Marktstandard, dass Gründer beim Exit mit einem unbefriedigenden Ergebnis zurückbleiben.
Um den Investoren auf Augenhöhe zu begegnen und hier die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, steht KSB INTAX dir und deinem Start-up schon in dieser frühen Phase zur Verfügung. Ein junges Team der renommierten Wirtschaftskanzlei kennt die Bedürfnisse der Gründer und weiß diese gegenüber den Investoren zu vertreten. KSB INTAX möchte mit dir und deinem jungen Unternehmen wachsen. Die Honorargestaltung berücksichtigt dabei die spezielle Situation von jungen Unternehmen.
Leistungen von KSB INTAX für Start-ups im Überblick
- Gesellschaftsrecht: Rechtsformwahl, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Sharehoder Agreements etc.
- Businessplanung: Erstellung/Optimierung des Businessplans, Kostenrechnung, Finanzplanung, Liquiditätsplanung
- Finanzierung für Start-ups: Venture Capital, stille Beteiligung, Crowdfunding etc.
- Markenrecht, Urheberrecht: Schutz von Marken und sonstigem geistigem Eigentum
- Wettbewerbsrecht, Kartellrecht: Vermeidung von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen
- Arbeitsrecht: Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, Arbeitsverträgen und Mitarbeiterbeteiligungen
- Steuerrecht & Steuerberatung: steueroptimierte Gestaltung, Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse etc.
Ziele
- Rechtssicherheit bei Gründung und Finanzierung deines Unternehmens
- Ausschluss von Haftungsrisiken
- Optimierung der Steuerbelastung
- Schutz der eigenen Ideen, Marken, Patente
- Rechtssicherheit im Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern
Autoren:
T +49 (0) 511.854 04-655
jan.schaetzel@ksb-intax.de
Dimitri Immermann
Rechtsanwalt
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dimitri.immermann@ksb-intax.de
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