AGB


Folgende Geschäftsbedingungen werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen, wenn die Agentur Smart Concept als Berater oder Vermittler auftritt:

 

1. Allgemein

1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Smart Concept hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Smart Concept darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

1.3 Smart Concept stellt Ihnen die angebotenen Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung nutzen bzw. einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

 

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Alle durch Smart Concept erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Agentur.

2.2 Die von Smart Concept erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Agentur als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein Smart Concept vorbehalten.

2.3 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Smart Concept kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke nicht befugt, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

2.4 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Smart Concept und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

2.5 Smart Concept ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs. Nach Abschluss des Projektes

2.6 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Smart Concept ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Smart Concept erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge: 25 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss · 50 % der Auftragssumme bei Projektstart · 25 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Ende des Projekts.

3.2 Beim Engagement von Künstler/Innen über die Agentur wird zzgl. der Provision von 15% (sofort fällig), die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat Smart Concept Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen üblicherweise in der Business- Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,40 EUR/km berechnet.

3.4 Aufwendungen für Kommunikation und Sekretariatsdienste werden pauschal mit 1% der Auftragsgesamtsumme berechnet.

3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.

3.6 Auf alle Fremdkosten berechnet Smart Concept 5 % Agenturhonorar (Handling Fee).

3.7 Alle Aufwendungen und Auslagen von Smart Concept, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Smart Concept zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

3.8 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn Smart Concept nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. Smart Concept ist berechtigt, Arbeiten, die Smart Concept im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

3.9 Smart Concept ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

 

4. Durchführung und Organisation

4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.

4.2 Smart Concept ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt Smart Concept nicht.

4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von Smart Concept für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.

4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Smart Concept wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Smart Concept ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.

4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Smart Concept den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Smart Concept wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

4.6 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch Smart Concept oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Smart Concept wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).

4.7 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält Smart Concept den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von Smart Concept, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht Smart Concept ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

 

5. Haftung

5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Smart Concept verursacht worden sind, haftet Smart Concept nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen stehen dem entgegen.

5.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Smart Concept trägt der Kunde. Smart Concept übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Smart Concept nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Smart Concept ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist Smart Concept nicht verpflichtet, die Veranstaltung durch zu führen.

5.4 Smart Concept haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Smart Concept haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von Smart Concept zurück zu führen sind.

5.5 Smart Concept hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von Smart Concept entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Smart Concept trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Smart Concept von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Smart Concept geltend gemacht werden, freizustellen.

5.6 Soweit Smart Concept in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Smart Concept ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von Smart Concept beauftragte Dritte sind im Verhältnis von Smart Concept zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von Smart Concept.

 

6. Sonstiges

6.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.

6.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

6.3 Bitte informieren Sie Smart Concept über alle Verletzungen dieser AGB. Smart Concept gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.

6.4 Der Verzicht von Smart Concept, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.

6.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

6.6 In diesen AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

7.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes von Smart Concept, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

 

Folgende speziellen Geschäftsbedingungen werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen, wenn die Agentur Smart Concept als Veranstalter eines Events auftritt:

 

1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

2. Bei der aktiven Teilnahme an Events besteht potentiell immer die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden.

3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

6. Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

7. Rücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern und im Notfall einen angemessenen Ersatzkünstler zu stellen.

10. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.

 

 

 Hannover, Im Februar 2004